Gegen die Verfügung vom 20. April erhob die Beschwerdeführerin am 30. April 2015 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE). Sie beantragt sinngemäss die Aufhebung der Verfügung vom 20. April 2015. Sie macht geltend, es seien ihr zu Unrecht Verfahrenskosten auferlegt worden. Zur Begründung verweist sie auf ihr Schreiben vom 21. April 2015 an die Stadt. 2 Vorakten, p. 37 f. 3 Vorakten, p. 28 ff. 4 Vorakten, p. 3. 5 Vorakten, p. 1. 3