3. Mit Verfügung vom 20. April 2015 ist die Stadt auf das Baugesuch für den Einbau eines Veloraums und die Aufhebung des Containerstandorts nicht eingetreten und hat das Baugesuch abgewiesen. Die Verfahrenskosten hat sie auf Fr. 200.00 festgelegt. Mit Schreiben vom 21. April 2015 an die Stadt hat die Beschwerdeführerin die Rechtmässigkeit der Verfügung vom 20. April 2015 bestritten.4 Die Stadt hat mit Schreiben vom 28. April 2015 dazu Stellung genommen.5