2. Mit Brief vom 9. März 2015 an die Stadt schrieb die Beschwerdeführerin Folgendes: "Auf ein erneutes Einreichen von Unterlagen wird verzichtet. Begründungen: - Glasvordächli: Gesamtbewilligung erteilt am 15.12.2014 - Veloraum: Die genügende Zustimmung der Grundeigentümer liegt, gemäss ihrem Brief vom 4.3.2015, vor. Die Unterlagen entsprechen genau dem am 6.10.2014 eingereichten Projektänderungsgesuch." Die Beschwerdeführerin führte zudem aus, auf das Gesuch für die Erstellung der Parkplätze werde verzichtet und es gebe gar keinen Containerplatz auf der Parzelle Y.________.