Für den neuen Veloraum läge eine genügende Zustimmung der Grundeigentümer vor. Sie wies das Baugesuch deshalb sowie wegen anderer Mängel zur Verbesserung innert 30 Tagen an die Beschwerdeführerin zurück. Gleichzeitig machte sie die Beschwerdeführerin darauf aufmerksam, dass das Gesuch als 1 Vorakten, p. 39 ff. 2 zurückgezogen gelte, wenn es nicht innert dieser Frist wieder eingereicht werde und dass auf ein wieder eingereichtes mangelhaftes Gesuch nicht eingetreten werde.2