KAG35). Die vom Anwalt der Beschwerdegegnerin eingereichte Kostennote beträgt Fr. 8'810.65 (Honorar Fr. 8'038.00, Auslagen Fr. 120.00 und Mehrwertsteuer Fr. 652.65) und jene des Anwalts des Beschwerdeführers rund Fr. 9'400.00 (unter Berücksichtigung der Eingabe vom 8. Oktober 2015). Im vorliegenden Fall ist der gebotene Zeitaufwand als leicht überdurchschnittlich zu werten. Angesichts der Baukosten gemäss Baugesuch von rund Fr. 1'750'000.00 und den umstrittenen Rechtsfragen sind die Bedeutung der Streitsache und die Schwierigkeit des Prozesses insgesamt als knapp durchschnittlich einzustufen. Daher erscheint ein Honorar von je Fr. 7'000.00 als angemessen.