Die Beschwerdegegnerin reichte einen nachgeführten Situationsplan (Eingangsstempel des Rechtsamts der BVE vom 10. Juli 2015) im Massstab 1:1000 ein. Die Darstellung der Parkplatzsituation deckt sich nun mit jener der übrigen Projektpläne. Massgeblich ist damit der nachgeführte Situationsplan im Massstab 1:1000 (Eingangsstempel der BVE vom 10. Juli 2015). Dieser ersetzt den alten Situationsplan im Massstab 1:1000 mit Stempel der Bau- und Liegenschaftskommission Niederbipp. Dies wird der Klarheit halber im Dispositiv dieses Entscheids festgehalten. Anzufügen ist, dass es sich dabei nicht um eine Projektänderung sondern um eine Nachführung des Situationsplans handelt.