GBR sind die Bereiche entlang der Zonengrenzen mit Bäumen und Sträuchern zu gestalten. Dem Baugesuch muss hierfür ein Umgebungsgestaltungsplan beigelegt werden. In der Arbeitszone ist zudem eine Grünflächenziffer von 15 % einzuhalten (Art. 2 Abs. 1 GBR).