Motorfahrzeuge deshalb von einer Geschossfläche von 1'302 m2 auszugehen. Demzufolge beträgt die Bandbreite nach Art. 52 Abs. 1 BauV minimal 13 (0.6 x 1'302 / 50 - 3) und maximal 26 (0.8 x 1'302 / 50 + 5) Parkplätze. Vorliegend sind nur 11 Parkplätze geplant.