Gemäss Herstellerangaben bestehen diese Sandwichelemente entweder aus einem Stahl- oder Aluminiumkern und sind polyesterbeschichtet (Farb- und Schutzbeschichtung). Die im Merkblatt des AWA26 als problematisch aufgeführten Metalle Kupfer (Cu), Zink (Zn) und Blei (Pb) sind im Produktebeschrieb nicht aufgeführt. Die gewählte Dacheindeckung ist somit gewässerschutzverträglich. Das anfallende Regenwasser von der Dachfläche der geplanten Halle darf – anders als der Beschwerdeführer meint – mit dem Versickerungstyp a versickert werden.