g) Dass die Lastwagen die Bauparzelle von Osten her, d.h. über die O.________gasse oder den M.________weg anfahren, kann – entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers – aus dem Situationsplan Entwässerung nicht geschlossen werden. Das Gegenteil ist der Fall: Aus dem Situationsplan Entwässerung im Massstab 1:500 folgt, dass die Lastwagen die Bauparzelle in Richtung L.________weg verlassen. Entsprechend ist im Situationsplan der Ausfahrtsradius für die Lastwagen in diese Richtung eingezeichnet. Damit der Warenumschlag auf der Bauparzelle ohne komplizierte