e) Der Zweck des Bauvorhabens ist klar (vgl. Erwägung 2b): Die Beschwerdegegnerin beabsichtigt, auf der Parzelle Niederbipp Grundbuchblatt Nr. E.________ ein neues Betriebsgebäude mit Lager, Büros und einer kleinen Werkstatt zu realisieren. Ausserhalb des Betriebsgebäudes ist eine Ausstellung mit diversen Zauntypen geplant. Vorgesehen ist der Bau von 11 Parkplätzen. Geklärt ist ebenfalls das zusätzliche Verkehrsaufkommen (vgl. Erwägung 3f). Der Sachverhalt ist somit genügend abgeklärt.