a) Der Beschwerdeführer rügt, das Bauvorhaben verfüge nicht über die nötige Erschliessung. Aktuell bestehe als Zufahrt zur Parzelle Nr. E.________ der Gemeinde Niederbipp lediglich eine schmale Gemeindestrasse, der H.________weg. Dieser sei in seiner gesamten Länge zu schmal, um regelmässige Lastwagenfahrten zu gewährleisten. Ein Kreuzen mit anderen Verkehrsteilnehmern sei nicht möglich. Aufgrund der in regelmässigen Abständen zu erwartenden schweren LKW Anhängerzüge sei die Erschliessung nicht ausreichend geklärt und dargelegt. Im Übrigen sei unklar, wie die Lastwagenzüge auf den H.________weg gelangen sollten.