Hinzu kommt, dass hier die relevanten Immissionsorte in der Umgebung des Bauvorhabens in der Arbeitszone in der ES III liegen. Sie befinden sich damit nicht in einem besonders lärmempfindlichen Gebiet. Ferner findet während der akustischen Nachtzeit (19.00 – 07.00 Uhr) kein Güterumschlag statt. Auch im gegenüberliegenden Wohngebiet I.________ ist mit keiner unzulässigen Lärmbelastung zu rechnen. Das Gebiet I.________ ist durch eine Lärmschutzwand entlang des Bahntrasses vom Betriebslärm der Bauparzelle geschützt. Auch sind die nächstliegenden Wohnliegenschaften des Gebiets Stockacker (H.________weg 7) über 130 m vom Bauvorhaben entfernt.