e) Der Bericht und die Stellungnahme des beco überzeugen. Es ist nicht ersichtlich, wieso die Einschätzung, dass eine unzulässige Lärmbelastung gegenüber Anliegern nicht zu erwarten sei, unseriös und falsch sein sollte. Die Innenlärmemissionen des Betriebs (Bohrmaschinen, Eisensägen und Schweissanlagen) sind nicht hoch und werden von der 11