Vorliegend seien das Baulinien unbebauter Parzellen in einer Arbeitszone mit einer ES III. Mit 4.5 LKW-Bewegungen pro Arbeitstag würden die Lärmgrenzwerte auf den Baulinien mit Sicherheit eingehalten. Wenn die Lärmgrenzwerte am nächsten relevanten Immissionsort eingehalten seien, würden diese in der Regel auch bei weiter entfernt liegenden Immissionsorten eingehalten. Gestützt auf die 4.5 LKW- Bewegungen pro Arbeitstag für den Güterumschlag sei eine unzulässige Lärmbelastung gegenüber Anliegern nicht zu erwarten.