Rechne man dies auf 12 Monate hoch und dann durch die insgesamt 250 Betriebstage, so ergebe dies einen Wert von 4.5 LKW-Bewegungen pro Betriebstag. Da die Beschwerdegegnerin ihr Betriebsjahr in sechs Monate Hochsaison sowie sechs Monate Nebensaison unterteile, sei während eines halben Jahres mit deutlich weniger als 94 Fahrten pro Monat zu rechnen. Die 4.5 Fahrten pro Arbeitstag würden daher einen "Worst Case" darstellen. Die Lärmgrenzwerte müssten am nächsten relevanten Ort eingehalten werden. Vorliegend seien das Baulinien unbebauter Parzellen in einer Arbeitszone mit einer ES III.