Entsprechend der Umschlagsmenge variiere die Abladezeit. Für Lärmprognosen Industrie- und Gewerbelärm (Anhang 6 LSV) würden in der Regel nur Fahrzeuge wie Lastwagen über 3.5 Tonnen Gesamtgewicht und schwere Sattelmotorfahrzeuge berücksichtigt. Die Lärmemissionen leichter Sattelmotorfahrzeuge, Liefer- und Personenwagen seien tiefer und hätten auf die Gesamtlärmemissionen in der Regel keinen relevanten Einfluss. Gemäss den neuen Angaben der Beschwerdegegnerin seien im Monat Juni 2015 am jetzigen Standort 94 LKW-Bewegungen erfolgt. Rechne man dies auf 12 Monate hoch und dann durch die insgesamt 250 Betriebstage, so ergebe dies einen Wert von 4.5 LKW-Bewegungen pro Betriebstag.