a) Der Beschwerdeführer rügt, das beco habe in seinem Fachbericht vom 11. November 2014 die Einhaltung der Planungswerte nicht richtig überprüft. Ein konkreter Nachweis, dass diese eingehalten würden, liege nicht vor. Sollte sich entgegen den Angaben im Baugesuch herausstellen, dass es sich vorliegend um eine Fertigungshalle handle, müsse das ganze Baugesuch erneut geprüft werden. Er behalte sich zudem vor, in diesem Fall ein Lärmgutachten zu verlangen. 7 Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1)