d) Die Beschwerdegegnerin wendet hinsichtlich des Verkehrsaufkommens ein, der Beschwerdeführer gehe wohl absichtlich von falschen Annahmen aus. Sie handle mit Drahtwaren und Zaunbaukonstruktionen. 65 bis 70% der gehandelten Waren gingen direkt vom Produzenten an den Kunden, ohne Zwischenlagerung in der geplanten Lagerhalle. Die verbleibende An- und Auslieferung der Waren erfolge über ein Transportunternehmen. Eine Abholung durch Kunden erfolge nur unregelmässig. Aus diesem Grund sei mit keinem höheren Verkehrsaufkommen zu rechnen. Das Verkehrsaufkommen durch Lastwagen beschränke sich auf durchschnittlich ein bis zwei Fahrten pro Tag.