c) Von vornherein unbegründet ist der Einwand des Beschwerdeführers, die Sachverhaltsfeststellung zur Beurteilung der Zonenkonformität sei völlig ungenügend. Aus 4Baureglement der Gemeinde Niederbipp vom 11. Juni 2012 (am 10. Dezember 2012 durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) genehmigt) 6