b) Vorliegend geht der Betriebszweck des Vorhabens aus den Akten hervor: Im Baugesuchsformular 1.0 wurde das Projekt unter dem Titel "Umschreibung des Bauvorhabens und der vorgesehenen Nutzung" als Neubau Lagerhalle umschrieben. Das beco hat in seinem Amtsbericht vom 11. November 2014 im Zusammenhang mit der Lärmbeurteilung festgestellt, dass die Beschwerdegegnerin im Handel mit Drahtwaren tätig sei und dass beim Zaunbau in der Halle die Handelsware teils zugeschnitten, mit den nötigen Bohrlöchern versehen und anschliessend kommissioniert werde. Dass die Vorinstanz im angefochtenen Entscheid bei der Beurteilung der Zonenkonformität davon