Sofern die Bauherrschaft ein eigenes schutzwürdiges Interesse vorweisen kann, ist die Zustimmung bzw. Unterschrift der Grundeigentümerschaft nicht erforderlich. Ein schutzwürdiges Interesse ist dann gegeben, wenn die Bauherrschaft ein Bauvorhaben ohne Zustimmung der Grundeigentümer verwirklichen darf. Die Baubewilligungsbehörde sollte dies nur in eindeutigen Fällen verneinen, also wenn die Realisierung des Bauvorhabens aufgrund zivilrechtlicher Regelungen bzw. mangels Zustimmung der Grundeigentümerin offensichtlich nicht möglich oder völlig ungewiss ist. Wenn bloss unklar ist, ob einem Bauvorhaben ein zivilrechtliches Hindernis entgegensteht,