b) Die Frage, ob die geplante Strassenbefestigung auf der Parzelle Nr. D.________ die Eigentumsrechte der Beschwerdeführerin verletzt, ist eine zivilrechtliche Frage.6 Zivilrechtliche Fragen sind im Baubewilligungsverfahren nur dann massgebend und zu prüfen, wenn die Baurechtsgesetzgebung den Bestand ziviler Rechte voraussetzt oder auf zivilrechtliche Vorschriften verweist. Zivilrechtliche Fragen können zudem im Baubewilligungsverfahren von Bedeutung sein, wenn eine Baute oder Anlage auf fremden Boden oder auf gemeinschaftlichem Grundeigentum erstellt werden soll. In dieser Situation verlangt Art.