2. Gegen diesen Entscheid reichte die Beschwerdeführerin am 27. April 2015 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragt, der Bauentscheid der Gemeinde Oberthal vom 26. März 2015 sei ungültig zu erklären, eventualiter sei der Entscheid aufzuheben. Die Beschwerdeführerin macht insbesondere geltend, sie und der Beschwerdegegner hätten das Grundstück Oberthal- Gbbl.-Nr. D.________ als einfache Gesellschaft erworben. Der Beschwerdegegner habe ohne sie zu informieren und ohne eine Einwilligung einzuholen ein Baugesuch eingereicht.