1. Der Beschwerdegegner reichte am 21. Januar 2015 bei der Gemeinde Oberthal ein Baugesuch ein für den Belagseinbau auf einem Teilstück der bestehenden Strasse auf den Parzellen Oberthal-Gbbl.-Nr. D.________ und Nr. E.________ (Hofzufahrt F.________). Die Parzellen liegen in der Landwirtschaftszone. Mit Entscheid vom 26. März 2015 erteilte die Gemeinde Oberthal dem Bauvorhaben die Baubewilligung. 2