müsste die Regelung der Erneuerung des Unterhalts mittels Nachtrag zum Dienstbarkeitsvertrag nur im Falle der Aufnahme von Grundstücken in die Bauzone neu vereinbart werden. Eine Aufnahme der Parzelle Nr. F.________ in die Bauzone steht jedoch nicht zur Diskussion, womit diese Klausel vorliegend nicht zur Anwendung gelangt. 7. Kosten