Dass der Verkehr durch den Bau der Geflügelmasthalle zunehmen wird, spielt dabei keine Rolle: Bei „ungemessenen“ Dienstbarkeiten bestimmen sich Inhalt und Umfang des Wegrechts durch die Bedürfnisse des herrschenden Grundstücks.20 20 Vgl. BGer 5C_199/2002 vom 17. Dezember 2002 E. 3.1 21