Auch dabei handelt es sich jedoch um eine verhältnismässig geringe Verkehrszunahme. Somit ist die zu erwartende Mehrbelastung insgesamt als gering einzustufen. Dass die Verkehrssicherheit gefährdet wäre, ist nicht erkennbar. Die fraglichen Strassen werden bereits heute von grösseren Fahrzeugen befahren, dient die Strasse doch dem 18 Zaugg/Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 4. Aufl., Band I, Bern 2013, Art. 2 N. 4a 19 Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1) 20