Bestehende Erschliessungsanlagen genügen für Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone, wenn die insgesamt zu erwartende Mehrbelastung verhältnismässig gering ist und Verkehrssicherheit und Brandbekämpfung gewährleistet sind (Art. 5 Bst. a BauV19). Das Bauvorhaben wird gemäss Umweltbericht rund 80 Lastwagenfahrten pro Jahr generieren. Mit durchschnittlich weniger als zwei Lastwagenfahrten pro Woche ist dieses zusätzliche Verkehrsaufkommen äusserst gering. Zusätzlich ist davon auszugehen, dass die Beschwerdegegner den Standort zwecks Erledigung der anfallenden Arbeiten mit ihren Autos anfahren werden. Auch dabei handelt es sich jedoch um eine verhältnismässig geringe Verkehrszunahme.