Der Fachbericht Immissionsschutz des Amtes für Berner Wirtschaft (beco) vom 17. Oktober 2012 bzw. 21. Oktober 2014 kommt jedoch zum Schluss, der Geruchsmindestabstand werde mit einer Reserve eingehalten. Selbst bei Berücksichtigung von erschwerenden Faktoren könnten übermässige Geruchsimmissionen daher praktisch ausgeschlossen werden. Es würden auch keine übermässigen Ammoniakimmissionen verursacht. Hinsichtlich der Lärmimmissionen führt das beco aus, eine unzulässige Lärmbelastung von Anwohnern sei nicht zu erwarten. Der Beschwerdeführer legt nicht dar, inwiefern diese Aussagen der Fachbehörde falsch sind.