d) Bezüglich des angeblich falschen Korrekturfaktors bei der Geländeform ergibt sich aus der Einsprache vom 21. Oktober 2014, dass damit vermutlich gemeint ist, dass bei der Geländeform nicht von einem ebenen Terrain hätte ausgegangen werden dürfen, sondern mit einem Korrekturfaktor von 1.2 hätte gerechnet werden müssen. Ob diese Rüge berechtigt ist, kann offen bleiben. Selbst wenn man bei der Geländeform den höheren 17 www.jgk.be.ch > Baubewilligungen > Baugesuchsformulare > Formulare für Baugesuchsteller 18