c) Was die Mistlagerfläche betrifft, so ergibt sich zwar aus dem Baugesuchsformular 4.4 (Gewässerschutz Landwirtschaft, Güllengruben und Mistplatz), dass mit den heute vorhandenen Mistplätzen ein Manko von 13 m2 besteht. Gemäss Ziff. 3 des Umweltberichts vom 6. Juni 2014 wird jedoch in der bestehenden Remise Nr. V.________ ein neuer Mistlagerplatz von 50 m2 eingebaut. Der Bau dieses Mistplatzes wurde mit dem angefochtenen Gesamtentscheid bewilligt ("Situation Mistplatz 1:1000 vom 9. August 2012"). Dementsprechend hat die Vorinstanz in Ziff.