5. Umweltbericht a) Der Beschwerdeführer rügt, die von ihm geltend gemachten Mängel des Umweltberichts seien nicht berücksichtigt worden. Weder seien eine Anpassung der Bewilligungsgrundlagen aufgrund der betrieblichen und baulichen Veränderungen auf dem Betrieb des Beschwerdegegners 1 verlangt worden, noch seien offensichtliche Mängel im Umweltbericht korrigiert worden. So seien die falschen Korrekturfaktoren bei der Geländeform und bei der Lüftung nicht angepasst worden. Und es sei nach wie vor unklar, wie sich das Manko der Mistplatzlagerfläche auswirke, die Normalstapelhöhe werde um 30 % überschritten.