Indem die Firsthöhe den Bahndamm nicht überragt, wird der darüber liegende Landschaftsraum nicht tangiert. Demnach ist das Bauvorhaben an diesem Standort landschaftsverträglich.16 Auch hinsichtlich der Geruchs- und Lärmemissionen ist dieser Standort geeignet, insbesondere kann der Geruchsmindestabstand problemlos eingehalten werden. Der Standort befindet sich zwar in der Nähe des kantonalen Naturschutzgebiets "M.________", 16 Vgl. den Bericht der OLK vom 15. Mai 2012, Vorakten pag. 44 16