e) Der vom Beschwerdeführer favorisierte Betriebsstandort des Beschwerdegegners 2 liegt auf dem U.________berg. Die Häusergruppe auf dem U.________berg umfasst mehrere erhaltenswerte und ein schützenswertes Baudenkmal. Die Häusergruppe liegt im Ortsbildschutzgebiet und das umliegende Land im kommunalen Landschaftsschutzgebiet. Auf der westlichen Seite wird der U.________berg von Südwesten bis Nordosten vom kantonalen Naturschutzgebiet "M.________" umschlossen. Dass in diesem sensiblen Bereich das Bauvorhaben nicht bewilligungsfähig wäre, liegt auf der Hand.