Zudem sei bei dieser Parzelle auch die Erschliessung durch das Dorf respektive durch die Wohnquartiere nicht optimal. Weitere Standorte stünden gemäss den Gesuchstellern keine zur Verfügung und auch ein Landabtausch stehe nicht in Aussicht. In Kenntnis dieser Stellungnahme der Gemeinde kam das AGR mit Schreiben vom 4. April 2012 zum Ergebnis, dass es den "optimalen" Standort für die geplante Geflügelmasthalle offenbar nicht gebe. Der vorgesehene Standort K.________weg sei zwar nicht der "ideale" Standort, könne aber unter Abwägung aller zur Verfügung stehenden Grundstücken als der Verträglichste angesehen werden.