Mit Schreiben vom 2. März 2012 nahm die Gemeinde Uetendorf zu möglichen Alternativstandorten Stellung. Bei der Parzelle Nr. G.________ könnten die Mindestabstände von Tierhaltungsanlagen zu den nächsten bewohnten Gebäuden nicht eingehalten werden. Die Parzelle Nr. H.________ liege im kommunalen Landschaftsschutzgebiet und eine Entlassung der Parzelle aus dem Schutzgebiet komme für die Gemeinde nicht in Frage. Zudem sei bei dieser Parzelle auch die Erschliessung durch das Dorf respektive durch die Wohnquartiere nicht optimal.