c) Im vorliegenden Fall wurden für die geplante Geflügelmasthalle diverse Standorte geprüft. Zunächst wurde am 4. April 2011 eine Voranfrage für einen Standort auf der Parzelle Nr. E.________ an der J.________strasse eingereicht. Nachdem die OLK mit Bericht vom 22. August 2011 zum Schluss kam, dass das Bauvorhaben an diesem Standort nicht mit der Landschaft verträglich sei und deshalb alternative Standorte zu prüfen seien, kam das AGR in seiner Stellungnahme zur Voranfrage gestützt auf den OLK- Bericht zum Ergebnis, dass das Bauvorhaben nicht zonenkonform sei.