Die Beschwerdegegner beabsichtigen für den Bau und Betrieb der Geflügelmasthalle die Gründung einer Betriebszweiggemeinschaft im Sinne von Art. 12 LBV9. Den entsprechenden Vertrag haben sie am 10. Februar 2015 unterschrieben.10 Die Betriebszweiggemeinschaft hat die Form einer einfachen Gesellschaft (Ziff. 1.1 des Vertrags vom 10. Februar 2015). Dies entspricht der üblichen Form der Betriebszweiggemeinschaft.11 Betriebszweiggemeinschaften müssen von der zuständigen kantonalen Amtsstelle anerkannt sein (Art. 29a Abs. 1 LBV).