Somit hat er sich am vorinstanzlichen Verfahren zulässigerweise beteiligt. Auf seine form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde wird demzufolge eingetreten. 2. Schutzgebiete a) Der Beschwerdeführer macht geltend, das Bauvorhaben grenze an das kantonale Naturschutzgebiet "M.________". Zudem verweist er auf das kommunale Landschaftsinventar, wonach die Feuchtwiesen im O.________ weiter zu extensivieren und mit ausreichend grossen Pufferzonen zu umgeben seien.