Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) in seiner Stellungnahme vom 27. Mai 2015, die Beschwerdegegner in ihrer Beschwerdeantwort vom 1. Juni 2015 und die Gemeinde Uetendorf in ihrer Stellungnahme vom 3. Juni 2015 beantragen alle die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden könne. Nachdem das Rechtsamt zusätzliche Abklärungen, insbesondere einen Bericht der Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) zu einem Alternativstandort für die Geflügelmasthalle eingeholt hatte, erhielten die Verfahrensbeteiligten die Gelegenheit, sich zum Ergebnis des Beweisverfahrens zu äussern.