Dagegen reichten die Beschwerdegegner am 4. Februar 2013 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Die BVE hiess die Beschwerde mit Entscheid RA Nr. 110/2013/107 vom 19. April 2013 gut, hob die angefochtene Sistierungsverfügung der Gemeinde auf und wies das Verfahren zur weiteren Behandlung an die Gemeinde zurück. Eine gegen diesen Entscheid der BVE von der Gemeinde Uetendorf erhobene Beschwerde wies das Verwaltungsgericht mit Entscheid 2013/162 vom 20. September 2013 ab.