3. Am 9. Oktober 2012 beschloss der Gemeinderat von Uetendorf, die gesamte Landwirtschaftszone Uetendorf mit einer Planungszone zu belegen. Daraufhin sistierte die Gemeinde das Baubewilligungsverfahren betreffend des Baugesuchs der Beschwerdegegner mit Verfügung vom 15. Januar 2013 und wies darauf hin, dass das Baugesuch nach neuem Recht beurteilt werde, sofern die neuen Vorschriften in Kraft treten würden. Dagegen reichten die Beschwerdegegner am 4. Februar 2013 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein.