Am 6. November 2011 reichten die Beschwerdegegner eine zweite Bauvoranfrage für das gleiche Vorhaben auf Parzelle Uetendorf Grundbuchblatt Nr. F.________ ein. Mit Entscheid der kommunalen Hochbau- und Planungskommission vom 13. Juni 2012 wurde diese zweite Bauvoranfrage unter Auflagen positiv beantwortet.