Eine weniger weitgehende Massnahme, die dazu ebenso dienlich wäre, ist nicht ersichtlich. Den Beschwerdeführenden ist auch zuzumuten, die Terrainaufschüttung auf das vorbestehende Mass zu reduzieren und die Stützmauern an den ursprünglichen Orten wieder zu errichten. Der Rückbau der Erweiterung ist technisch ohne weiteres möglich. Die Benützung der Anlage wird nicht beeinträchtigt. Die Belastung steht somit in einem vernünftigen Verhältnis zu den damit verfolgten öffentlichen und nachbarlichen Interessen. 10. Zusammenfassung und Kosten