In ihrer Stellungnahme vom 26. Mai 2015 ergänzt die Gemeinde, die Baubewilligungsbehörde hole zwecks Entscheidfindung zu einem Baugesuch Amts- und Fachberichte ein. Aus einem zustimmenden Amts- oder Fachbericht könne jedoch kein Anspruch auf eine Baubewilligung abgeleitet werden.