9 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 4. Aufl., Band I, Bern 2013, Art. 1b N. 1 10 Zaugg/Ludwig, a.a.O., Art. 1a N. 16 9 indem Bauten oder Anlagen jeweils nur in Teilstücken errichtet bzw. ergänzt werden, für welche bei separater Betrachtung mildere Vorschriften gelten als für das Ganze. Auf diese Weise könnte letztlich eine Anlage resultieren, die als Gesamtheit so nicht hätte bewilligt werden dürfen. Ein solches Vorgehen wäre rechtsmissbräuchlich.