c) Mit der ursprünglichen Terrainveränderung von mehr als 100 m3 im Jahr 2004 wurde eine Pool-Terrasse mit einer Höhe von 1,20 m geschaffen. Diese soll nun gemäss Baugesuch vom 5. August 2014 nach zwei Seiten hin (nordwestseitig zur Nachbarparzelle sowie südwestseitig zur Strasse hin) um zusätzliche 55 m3 erweitert werden. Die Baubewilligungspflicht stünde ausser Frage, wenn von Beginn weg die gesamte Terrainveränderung projektiert worden wäre. Wenn eine Terrainveränderung wie vorliegend in zeitlich versetzten Etappen erfolgt, sind die Wirkungen auf den Raum und die Umwelt dieselben, wie wenn die Gesamtanlage in einer Etappe erstellt worden wäre.