haben keine Kompetenz, über die Baubewilligungspflicht oder Baubewilligungsfreiheit 6 Art. 1a Abs. 1 BauG 7 Art. 1a Abs. 2 BauG 8 Art. 6 Abs. 1 Bst. i BewD e contrario 8 abweichende Vorschriften zu erlassen.9 Baubewilligungspflichtig sind auch Erweiterungen einer bestehenden Anlage.10