Die Handlungsanweisungen ergänzen Art. 88 Abs. 2 GBR5, wonach Neu- und Umbauten auf das Bebauungsmuster und den architektonischen Charakter der Umgebung abzustimmen sind. Die Handlungsanweisungen präzisieren diese Regel für die einzelnen Gebiete im Siedlungsschutzgebiet. Sie beziehen sich auf sämtliche baulichen Massnahmen. Für das Gebiet E.________Weg/F.________Weg/G.________Strasse beschreiben sie zunächst das Gebiet, die Quartierstruktur, das Bebauungsmuster und die Bautypologie. Als Schutzzweck des Siedlungsschutzgebiets nennen sie u.a. die Erhaltung der Erkennbarkeit des ursprünglichen Bebauungsmusters und der dafür massgebenden Elemente;